Herzlich willkommen bei der Musikjugend

Die Jugendvertretung von Musica Varia

Am Do., 13.03.2025 findet die nächste Jahresversammlung für unsere bis 21 Jahre alten Mitglieder statt. Da besprechen wir, was alles so an überfachlicher Jugendarbeit im kommenden Jahr gemacht werden soll und wir wählen die Jugendvertretung mit
- Jugendleitung
- stellvertretender Jugendleitung
- und weitere Jugendvertreter/innen

Wir sind Mitglied im Hessischen Jugendring und als förderwürdig vom Jugendamt des Landkreises anerkannt.

Über eure Ideen und Anregungen an musicavaria@web.de freuen wir uns sehr

Das Logo wurde von Yaron Fink im Rahmen eines Logowettbewerbs gestaltet und erhielt den ersten Preis


Jugendsatzung
Die Jugendsatzung ergeht im Rahmen des § 5 der Vereinssatzung von Musica Varia e.V.


§ 1 Name
Die Musikjugend ist die Gemeinschaft junger Menschen vom 4. bis zum 21. Lebensjahr, die dem Verein
Musica Varia e.V. angehören.


§ 2 Organe
Organe der Musikjugend sind die Jugendversammlung und die Jugendvertretung


§ 3 Aufgaben
Die Aufgabe der Musikjugend ist es, von den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen ausgehend,
deren Einsicht in ihre gesellschaftliche Lage, Kritik- und Urteilsfähigkeit, demokratisches Bewusstsein und
solidarische Verhaltensweisen zu fördern.


§ 4 Jugendversammlung
Die Jugendversammlung sollte mind. zweimal jährlich einberufen werden. Stimmberechtigt ist die gesamte
Musikjugend. Zu deren Aufgaben gehören: die Wahl der Jugendvertretung, Beschluss und Änderung der
Jugendsatzung, Festlegung von Schwerpunkten der Jugendarbeit und des Jahresprogrammes
Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder der Jugendversammlung ist binnen zwei Wochen eine Sitzung durch die
Jugendvertretung einzuberufen.
Die Jugendversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr vier Wochen vorher schriftlich eingeladen wurde.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Zur Planung besonderer Aufgaben kann die Jugendversammlung Arbeitskreise bilden. Die Beschlüsse der
Arbeitskreise bedürfen der Zustimmung der Jugendvertretung.


§ 5 Jugendvertretung
Die Jugendvertretung setzt sich zusammen aus:
der Jugendleiterin / dem Jugendleiter
der stellvertretenden Jugendleiterin / dem stellvertretenden Jugendleiter
weiteren Jugendvertretern, die alle Altersgruppen repräsentieren sollten
Nach Möglichkeit sollte niemand in die Jugendvertretung gewählt werden, der eine unterrichtende Tätigkeit
im Verein ausübt oder im Vorstand tätig ist.
Die Jugendvertretung wird für die Dauer von einem Jahr gewählt.
Die Aufgaben der Jugendvertretung sind:
Einberufung der Jugendversammlung, Umsetzung der Beschlüsse der Jugendversammlung in Absprache mit
dem Vorstand, Interessenvertretung der Musikjugend gegenüber dem Vorstand
Die Jugendvertretung ist für seine Beschlüsse gegenüber der Jugendversammlung und dem Vorstand des
Vereins verantwortlich.
Die Sitzung der Jugendvertreter findet mind. viermal im Jahr statt.
Die Jugendvertretung erhält Gelder für die Jugendarbeit auf Antrag beim Vorstand.
Über die Tätigkeit des vergangenen Jahres ist vom Jugendleiter ein Jahresbericht zu verfassen und bei der
Jahreshauptversammlung vorzutragen.
Die Musikjugend wurde 2021 von der Kinder- und Jugendförderung des Landkreises Darmstadt-Dieburg als
förderwürdig eingestuft und ist Mitglied im Juleica-Netwerk des Landes Hessen.